Sind Sie in einer akuten Krise oder einem Ausnahmezustand, können Psychotherapeut*innen Ihnen auch kurzfristig helfen und Ihnen im Anschluss an die Sprechstunde schnell weitere Termine anbieten. Dafür ist die „Akutbehandlung“ gedacht. Auf eine solche rasche Hilfe haben Sie beispielsweise Anspruch, wenn Sie sonst schwerer oder chronisch erkranken, nicht mehr arbeiten können oder andernfalls ins Krankenhaus eingewiesen werden müssten.

Die Akutbehandlung besteht aus bis zu 24 Gesprächseinheiten à 25 Minuten. Ein einzelner Behandlungstermin kann auch aus mehreren solcher Einheiten bestehen, zum Beispiel aus viermal 25 Minuten. Die Akutbehandlung muss nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Sie erhalten von der Psychotherapeut*in, die in ihrer Sprechstunde festgestellt hat, dass Sie eine Akutbehandlung benötigen, dafür eine schriftliche Empfehlung („Individuelle Patienteninformation“).

Diese Empfehlung benötigen Sie insbesondere, wenn die Psychotherapeut*in, in deren Sprechstunde Sie waren, selbst keine freien Termine für eine Akutbehandlung hat. Mit dieser Empfehlung können Sie sich selbst eine andere Psychotherapeut*in suchen.

Terminservicestellen

Wenn Sie selbst keine Psychotherapeut*in finden, die Sie kurzfristig behandeln kann, können Sie sich auch an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Diese Stellen müssen versuchen, Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Termin für die Akutbehandlung zu vermitteln. Gelingt dies der Terminservicestelle nicht, muss sie versuchen, Ihnen einen Termin in einer Krankenhausambulanz zu besorgen.

Damit die Terminservicestellen tätig werden können, benötigen Sie eine Empfehlung der Psychotherapeut*in. Dafür händigt die Psychotherapeut*in Ihnen ein Formular aus, die „Individuelle Patienteninformation“. Darauf steht ein zwölfstelliger Code, den Sie der Terminservicestelle nennen müssen.Vor einer Akutbehandlung müssen Sie noch zu Ihrer Hausärzt*in oder einer Fachärzt*in. Die Ärzt*in muss insbesondere untersuchen, ob nicht organische Ursachen für die psychischen Beschwerden bestehen.

Eine Akutbehandlung kann in speziellen Fällen auch beginnen, ohne dass Sie vorher in einer psychotherapeutischen Sprechstunde waren. Das ist dann möglich, wenn Sie vorher aufgrund einer psychischen Erkrankung in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik behandelt worden sind.