Wann kann eine Behandlung im Krankenhaus ratsam sein?

Im Zweifelsfall ist eine ambulante Behandlung immer einer stationären Behandlung vorzuziehen. Bei schweren psychischen Erkrankungen reicht jedoch eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Praxis nicht immer aus. Manchmal lassen sich die Beschwerden ambulant nicht ausreichend lindern oder es kommt zu Krisen. Dann kann es sein, dass Ihnen die Psychotherapeut*in eine Behandlung in einem Krankenhaus vorschlägt. Ein psychiatrisches oder psychosomatisches Krankenhaus kann Ihnen dann eine umfassendere und intensivere Behandlung anbieten, als dies in einer Praxis möglich ist.

Der Vorteil einer stationären Behandlung liegt vor allem darin, dass Sie besonders engmaschig behandelt und betreut werden und bei psychischen Krisen sehr schnell Hilfe bekommen. In der Klinik werden meist verschiedene Behandlungsmethoden kombiniert. Während Patient*innen in einer psychiatrischen Klinik in der Regel mit einer Kombination aus Medikamenten und psychotherapeutischen Interventionen behandelt werden, bieten psychosomatische Krankenhäuser im Schwerpunkt psychotherapeutische Behandlungskonzepte an. Außerdem erhalten Sie häufig sowohl Einzel- als auch Gruppentherapie sowie Sport- und Bewegungstherapie, Ergotherapie, Physiotherapie, Kunst- oder Musiktherapie.

Die Behandlung in einem Krankenhaus kann noch einen weiteren Vorteil haben: In einer Klinik können Patient*innen Abstand gewinnen, zum Beispiel von stark belastenden Konflikten am Arbeitsplatz oder in der Familie. Solche Belastungen können eine Behandlung von psychischen Krankheiten erschweren. Deshalb ist es manchmal hilfreich, Sie ohne diese Alltagsbelastungen zu behandeln.

Nach einem Krankenhausaufenthalt müssen Sie allerdings lernen, wieder im Alltag zurechtzukommen. Deshalb ist es nach der Klinik meist ratsam, in einer psychotherapeutischen und/oder psychiatrischen Praxis weiterbehandelt zu werden. Ihr Krankenhaus muss Sie dabei unterstützen, dass die Therapie möglichst nahtlos fortgesetzt werden kann.

Ist bei Ihrer psychischen Erkrankung mit Krisen zu rechnen, die eventuell eine Einweisung in ein Krankenhaus notwendig machen, sollten Sie dies vorher mit Ihrer Psychotherapeut*in besprechen und planen. Sie können gemeinsam mit Ihrer Psychotherapeut*in zum Beispiel überlegen, welche Klinik für Sie die richtige ist. Einige Kliniken haben spezielle Behandlungsangebote für einzelne psychische Erkrankungen. Bei der Auswahl der Klinik kann Ihnen auch die BPtK-Checkliste helfen:

Vor der Entscheidung, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen wollen, sollten Sie sich mit der Unterstützung Ihrer Psychotherapeut*in über dessen Behandlungskonzept informieren. Wenn die Internetseiten der Kliniken hierfür nicht ausreichen, sollten Sie sich direkt bei der Klinik erkundigen und nach einer Ansprechpartner*in für Patient*innen fragen. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, ein Vorgespräch mit der Klinik zu vereinbaren, um abzuklären, ob deren Behandlungsangebot das richtige für Ihre Erkrankung ist.

Im ersten Gespräch mit der Klinik könnten Sie beispielsweise fragen:

  • Wie sieht ein typischer Behandlungsplan für meine Erkrankung aus?
  • Wie häufig bekomme ich Psychotherapie? Als Einzel- oder Gruppenbehandlung?
  • Gibt es eine spezielle Abteilung oder ein spezielles Behandlungskonzept für meine Erkrankung?
  • Entscheide ich gemeinsam mit der behandelnden Ärzt*in oder Psychotherapeut*in über meine Behandlung?
  • Welche Behandlungsalternativen habe ich?
  • Kann ich mitentscheiden, mit welchen Medikamenten und in welcher Dosierung ich behandelt werde?
  • Welche anderen Therapien bekomme ich angeboten, zum Beispiel Sporttherapie und Ergotherapie?
  • Wie hilft mir das Krankenhaus nach der Entlassung?

Die gesamte BPtK-Checkliste mit weiteren Erläuterungen finden Sie hier zum Download.

Geplante Einweisung

Um in einem Krankenhaus behandelt zu werden, benötigen Sie in der Regel eine Einweisung durch eine Psychotherapeut*in oder eine Ärzt*in. Viele Krankenhäuser führen vor der stationären Aufnahme mit dem Patient*innen Vorgespräche, um zu klären, ob eine stationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig ist und ob die Klinik für die Patient*in die erforderliche Behandlung anbieten kann.

Eine Einweisung in ein Krankenhaus kann neben Ihrer Hausärzt*in insbesondere verordnet werden von:

  • einer Psychologischen Psychotherapeut*in,
  • einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in,
  • einer Fachärzt*in für Psychiatrie und Psychotherapie,
  • einer Fachärzt*in für Nervenheilkunde oder
  • einer Fachärzt*in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und ‑psychotherapie.

Für die Behandlung von psychischen Erkrankungen sind verschiedene Kliniken zuständig:

  • Krankenhäuser für Psychiatrie und Psychotherapie,
  • Krankenhäuser für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
  • Allgemeinkrankenhäuser mit entsprechenden Fachabteilungen.

Notfalleinweisung

Während einer psychischen Erkrankung – insbesondere wenn diese sehr schwer oder chronisch ist – kann es zu Krisen kommen, bei denen Sie schnell Hilfe benötigen. In solchen Krisen sollten Sie zunächst versuchen, einen Psychotherapeuten oder Arzt zu erreichen. Nicht immer ist dies aber schnell genug möglich. In Notfällen können Sie sich deshalb auch direkt an die Ambulanz eines psychiatrischen Krankenhauses wenden und dort erklären, warum Sie eine stationäre Aufnahme oder Behandlung wünschen.

Dies sollten Sie unbedingt tun, wenn Sie drängende Gedanken haben, die sich mit dem Wunsch beschäftigen, tot zu sein, zu sterben, sich selbst zu töten oder anderen etwas anzutun. Solche Gedanken und Impulse können bei sehr schweren psychischen Erkrankungen immer wieder auftreten.

In solchen Phasen kann es vorkommen, dass Sie sich nicht in mehr in der Lage fühlen, Ihre tiefe Niedergeschlagenheit zu ertragen, oder Sie sich vollständig hilflos, ausgeliefert oder verfolgt fühlen. Sie haben vielleicht den Eindruck, kein Licht mehr am Ende des Tunnels zu sehen, und glauben nicht mehr an eine Besserung Ihrer Erkrankung. Solche Phasen der Hoffnungslosigkeit oder Gedanken an den Tod sind jedoch Ausdruck der psychischen Erkrankung. Mit professioneller Hilfe ist Besserung wieder möglich. Selbst nach langen Phasen des Stillstands oder wiederholten psychischen Krisen können auch schwere Leiden überraschend gelindert werden.

Im Notfall

Behandlungsvereinbarung

Viele psychisch kranke Menschen scheuen vor einer Krankenhausbehandlung zurück, insbesondere wenn sie gegen ihren Willen eingewiesen wurden. Während psychischer Krisen kann es sein, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht mehr einsehen können, dass eine Behandlung notwendig ist.

Doch selbst eine Notfalleinweisung oder Einweisung gegen den eigenen Willen lässt sich planen. Eine Patient*in kann hierfür vorher festlegen, in welches Krankenhaus sie im Notfall eingewiesen und wie sie dort behandelt werden möchte. Dies kann einer Notfalleinweisung sehr viel an Dramatik nehmen. Die Patient*in kennt die behandelnden Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen bereits und hat mitbestimmt, was geschieht.

Damit auch bei schweren psychischen Krisen und einer Notfalleinweisung nichts gegen den eigenen Willen geschieht, kann die Patient*in mit der Klinik eine „Behandlungsvereinbarung“ abschließen. In einer Behandlungsvereinbarung kann sie selbst bestimmen, in welches Krankenhaus sie eingewiesen und wie sie behandelt werden möchte.

Regionale Versorgungsverpflichtung in der Psychiatrie

Grundsätzlich besteht für die Behandlung psychischer Erkrankungen eine freie Krankenhauswahl. Psychiatrische Krankenhäuser und Fachabteilungen haben aber in der Regel eine „regionale Versorgungsverpflichtung“, das heißt, sie sind verpflichtet, Patient*innen aus einem bestimmten Einzugsgebiet stationär aufzunehmen.

Andere Krankenhäuser können mit dieser Begründung die Aufnahme einer Patient*in ablehnen. Es ist deshalb hilfreich zu wissen, welches psychiatrische Krankenhaus in der Region im Notfall zuständig ist.

Chronisch krank – medizinische Reha