Wen kann ich bei psychischen Beschwerden um Rat fragen?

Wenn Sie aufgrund psychischer Beschwerden Rat suchen, können Sie sich an eine Reihe von Ansprechpartner*innen wenden. Eine erste Gesprächspartner*in kann Ihre Hausärzt*in sein. Sie können sich aber auch direkt an eine Psychotherapeut*in wenden und einen Termin in dessen Sprechstunde vereinbaren. Dafür brauchen Sie keine Überweisung. Psychotherapeut*innen finden Sie aber nicht nur in Praxen, sondern auch in Ambulanzen, psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und psychosozialen Beratungsstellen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass sich „Psychotherapeut*in“ nicht jede* nennen darf. „Psychotherapeut*in“ ist wie „Ärzt*in“ eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Als Psychotherapeut*in darf sich nur bezeichnen, wer eine staatlich geregelte Ausbildung und Prüfung absolviert hat und psychische Krankheiten mit wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren behandelt.

Psychotherapeut*innen dürfen sich deshalb nur Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie ärztliche Psychotherapeut*innen nennen. Ärztliche Psychotherapeut*innen sind zum Beispiel Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Dagegen dürfen sich Heilpraktiker*innen nicht als Psychotherapeut*innen bezeichnen. Sie nennen sich deshalb oft „Heilpraktiker*in für Psychotherapie“ oder firmieren als „Heilpraxis für Psychotherapie“. Bei Heilpraktiker*innen für Psychotherapie ist nicht sichergestellt, dass sie ausreichend qualifiziert sind, um psychische Krankheiten mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren zu behandeln. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die psychotherapeutische Behandlung durch Heilpraktiker*innen keine „Kassenleistung“.

Die Kosten für die Behandlung bei einer niedergelassenen Psychotherapeut*in werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dafür muss die Psychotherapeut*in jedoch eine „Zulassung“ haben, das heißt eine Erlaubnis, mit den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung abzurechnen. Bei privat Versicherten hängt es vom jeweiligen Vertrag ab, was die Versicherung zahlt. Bei beihilfeberechtigten Patient*innen werden auf Antrag die Kosten einer Psychotherapie anteilig erstattet. Die Psychotherapeut*in muss dafür aber entweder eine Kassenzulassung haben oder seine Qualifikation in einem Richtlinienpsychotherapieverfahren nachweisen können.

Psychologische Psychotherapeut*innen

Psychologische Psychotherapeut*innen behandeln Erwachsene, aber auch Kinder und Jugendliche. Sie haben zunächst ein Psychologiestudium an einer Universität abgeschlossen und dann nach einer drei- bis fünfjährigen, staatlich geregelten psychotherapeutischen Ausbildung die Approbation als Psychotherapeut*in erhalten.

Diplom-Psycholog*innen haben dagegen ein Psychologiestudium absolviert, aber keine zusätzliche Ausbildung in Psychotherapie. Sie sind vor allem in der Forschung, im Personalwesen, in psychologischen Diensten oder Beratungsstellen und der Organisationsberatung tätig.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen dürfen Patient*innen behandeln, die nicht älter als 20 Jahre sind. Sie haben zunächst ein Pädagogik-, Sozialpädagogik- oder Psychologiestudium an einer Universität oder Fachhochschule absolviert und danach eine drei- bis fünfjährige, staatlich geregelte psychotherapeutische Ausbildung mit der Approbation abgeschlossen.

Ärztliche Psychotherapeut*innen

Psychische Krankheiten werden auch von Fachärzt*innen diagnostiziert und behandelt. Dazu gehören insbesondere Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Diese Ärzt*innen haben Medizin an einer Universität studiert und danach eine Weiterbildung für die Behandlung psychischer Krankheiten abgeschlossen.

Hausärzt*innen

Viele Menschen gehen bei psychischen Beschwerden zunächst zu ihrer Hausärzt*in. Sie kennen die Hausärzt*in bereits länger und sind deshalb mit ihr vertraut.

Manchen Menschen fallen auch zunächst die körperlichen Symptome ihrer psychischen Krankheit auf. Sie schlafen schlecht, haben häufig Magenschmerzen oder Herzrasen. Viele seelische Krankheiten sind auch mit körperlichen Beschwerden verbunden. Die Hausärzt*in untersucht, ob eine organische Ursache vorliegt oder ob die Beschwerden auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen sind.

Sind Ihre Leiden psychisch begründet und reichen die Gespräche mit Ihrer Hausärzt*in nicht aus, sollte diese Sie in die Sprechstunde einer Psychotherapeut*in überweisen. Die Psychotherapeut*in untersucht genauer, wie Ihre psychischen Beschwerden einzuschätzen sind, und berät Sie, ob eine Behandlung notwendig ist oder ob Selbsthilfeangebote empfehlenswert sind.

Ambulanzen

Neben den psychotherapeutischen Praxen gibt es psychotherapeutische Ambulanzen. Hierzu gehören zum Beispiel Ambulanzen:

  • an Hochschulen,
  • an einem Krankenhaus oder
  • an Aus- und Weiterbildungsinstituten für Psychotherapeut*innen.

Ambulanzen an Hochschulen gehören in der Regel zu einem Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie, einer Abteilung für Psychosomatik und Psychotherapie oder einer Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie einer Universität.

Auch psychotherapeutische Ambulanzen können Sie direkt anrufen und einen Termin vereinbaren. Sie brauchen hierfür keine Überweisung.

Psychosoziale Beratungsstellen

Bei Konflikten und Krisen können Sie sich auch an psychosoziale Beratungsstellen wenden. Diese bieten Hilfen, um Belastungen zu meistern, denen ein Mensch manchmal nicht mehr allein gewachsen ist. Meist haben sich die Beratungsstellen spezialisiert und richten sich an bestimmte Personen wie:

  • Kinder, Jugendliche und Eltern,
  • Paare und Familien,
  • chronisch kranke Menschen,
  • Frauen,

oder sie haben spezielle Schwerpunkte wie:

  • Schwangerschaft,
  • Sexualität,
  • Sucht.

In Beratungsstellen arbeiten sowohl Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen als auch Psychotherapeut*innen. Getragen werden diese Einrichtungen von Städten, Gemeinden, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Vereinen. Die Beratung ist meist kostenlos.

Das psychosoziale Angebot kann jede* nutzen, der ihre Alltagskonflikte über den Kopf wachsen. Es richtet sich an Menschen mit persönlichen oder familiären Problemen und Lebenskrisen. Im örtlichen Telefonbuch, in der Tageszeitung oder im Internet finden sich die Adressen dieser Beratungsstellen meist unter dem Stichwort „Beratung“.

In Deutschland gibt es über 1.000 Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Die Beratung ist streng vertraulich und kostenlos. Eltern, Kinder und Jugendliche können sich direkt an eine solche Beratungsstelle wenden, die es in vielen Orten gibt. Eine Erziehungsberatung kann bei allen Fragen zur Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen und bei familiären Konflikten, auch bei Trennung und Scheidung der Eltern, hilfreich sein, wenn die Kinder sich auffällig verhalten oder wenn es ihnen schwerfällt, die Anforderungen der Schule zu erfüllen. Die Adresse einer Beratungsstelle können Sie auf der Internetseite der „Bundeskonferenz für Erziehungsberatung“ finden. Es reicht die Eingabe der Postleitzahl oder des Wohnortes aus.

Behandlung in einem Krankenhaus

Um in einem Krankenhaus behandelt zu werden, benötigen Sie in der Regel eine Einweisung durch eine Psychotherapeut*in oder einen Fachärzt*in. Sie können sich in Notfällen aber auch direkt an die Ambulanz eines Krankenhauses wenden und dort erklären, warum Sie eine stationäre Behandlung wünschen.

Eine Einweisung in ein Krankenhaus kann neben Ihrer Hausärzt*in insbesondere verordnet werden von:

  • einer Psychologischen Psychotherapeut*in,
  • einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in,
  • einer Fachärzt*in für Psychiatrie und Psychotherapie,
  • einer Fachärzt*in für Nervenheilkunde oder
  • einer Fachärzt*in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.

Für die Behandlung von psychischen Erkrankungen sind verschiedene Kliniken zuständig:

  • Krankenhäuser für Psychiatrie und Psychotherapie,
  • Krankenhäuser für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
  • Allgemeinkrankenhäuser mit entsprechenden Fachabteilungen.

Die Behandlung in einem Krankenhaus kann ratsam sein, wenn Sie besonders schwer erkrankt sind und eine ambulante Therapie nicht ausgereicht oder zu keinen Verbesserungen geführt hat.

Der Vorteil einer stationären Behandlung liegt vor allem darin, dass Sie besonders engmaschig behandelt und betreut werden und bei psychischen Krisen sehr schnell Hilfe bekommen. In der Klinik werden meist auch verschiedene Behandlungsmethoden kombiniert. Sie erhalten zum Beispiel Einzel- und Gruppentherapie, aber auch Kunst- oder Musiktherapie, Ergotherapie und Physiotherapie oder Sport- und Bewegungstherapie.

Zusätzlich können weitere Gründe für eine Behandlung im Krankenhaus sprechen. In einer Klinik können Sie auch Abstand gewinnen, zum Beispiel von stark belastenden Konflikten am Arbeitsplatz oder in der Familie. Solche Belastungen können eine Behandlung von psychischen Krankheiten erschweren. Nach einem Krankenhausaufenthalt müssen Sie allerdings lernen, wieder mit diesen Belastungen im Alltag zurechtzukommen. Deshalb muss die Behandlung nach der Klinik meist in einer psychotherapeutischen Praxis weitergeführt werden. In der Klinik hatten Sie viel Unterstützung, im Alltag müssen Sie jetzt lernen, die erreichten Verbesserungen zu erhalten, auch wenn der Alltag anstrengend ist.

Während Patient*innen in einer psychiatrischen Klinik in der Regel mit einer Kombination aus Medikamenten und psychotherapeutischen Interventionen behandelt werden, bieten psychosomatische Krankenhäuser im Schwerpunkt psychotherapeutische Behandlungskonzepte.

Spezielle Hilfen für chronisch kranke Menschen

In Sozialpsychiatrischen Zentren findet in der Regel keine umfassende Behandlung psychischer Krankheiten statt. Sie beraten und unterstützen Menschen mit psychischen Erkrankungen im Alltag und helfen bei psychischen Krisen. Sie ermöglichen eine sinnvolle Tagesgestaltung und Beschäftigung und bereiten Rehabilitationsmaßnahmen vor. Sie helfen nicht nur Patient*innen, sondern auch Angehörigen, Freund*innen und Arbeitskolleg*innen. Ein wesentliches Ziel der Zentren ist die Integration seelisch kranker Menschen in die Gesellschaft.

In den meisten Sozialpsychiatrischen Zentren arbeiten Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen zusammen, in einigen Diensten zusätzlich Krankenpflegekräfte und Ergotherapeut*innen. Sie sind Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes, ihre Arbeit gehört zu den Pflichtaufgaben der Kreise und kreisfreien Städte. Ihre Hilfen sind meist kostenlos. Die Adressen der Zentren finden Sie auf den Internetseiten der Gesundheitsämter der Städte und Gemeinden.

Beratung bei Suchtfragen

Für psychisch kranke Menschen, die an einer Suchterkrankung leiden, gibt es in Deutschland besondere Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten.

Viele Stoffe, die das Gehirn eines Menschen beeinflussen, besitzen auch ein Suchtpotenzial, da sie als angenehm, anregend, beruhigend oder angstlösend erlebt werden. Dies können Alkohol, Medikamente, Cannabis, Heroin, Kokain oder auch neuere Drogen wie Crystal Meth oder Legal Highs (zum Beispiel Räuchermischungen, Badesalz) sein. Außerdem gibt es nicht nur Süchte nach einem Stoff, sondern auch das unwiderstehliche Verlangen, sich intensiv mit etwas zu beschäftigen, wie zum Beispiel mit Glücks- oder Computerspielen.

Zu einer Gefahr für die Gesundheit werden Drogen, wenn sie zu einer psychischen oder körperlichen Abhängigkeit führen. Viele Menschen, die suchtgefährdet oder abhängig sind, wollen allerdings oft nicht wahrhaben, dass sie zu häufig und zu große Mengen an Drogen zu sich nehmen. Keine* gibt zum Beispiel gerne zu, dass sie die Kontrolle darüber verloren hat, welche Menge an Alkohol sie regelmäßig trinkt. Viele haben Angst, als „Alkoholiker*in“ abgestempelt, von Freund*innen gemieden oder von der Arbeitgeber*in gekündigt zu werden.

Es gibt jedoch viele Möglichkeiten, sich beraten zu lassen, ohne dass eine andere* davon erfährt. Eine erste Ansprechpartner*in, die weiterhelfen kann, ist die Hausärzt*in. Auch mit einer Psychotherapeut*in können Sie besprechen, ob etwa Ihr Alkoholkonsum noch normal ist oder was Sie tun können, ihn zu verringern – und die Ärzt*in oder die Psychotherapeut*in wird selbstverständlich darüber Stillschweigen bewahren. Sie können sich allerdings auch an eine spezielle Drogen- und Suchtberatung wenden. Auch diese Expert*innen geben Ihnen Antworten auf Ihre Fragen – und niemand anderes erfährt davon. Schließlich bieten Ihnen auch viele Selbsthilfegruppen Hilfe und Unterstützung an.

Eine Internetadresse für alle, die eine Suchtberatung oder -behandlung suchen, ist die Webseite der „Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen“. Dort finden Sie über 1.400 Suchtberatungsstellen, rund 800 Behandlungsmöglichkeiten in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken sowie Selbsthilfegruppen.

Einrichtungssuche der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Wie finde ich einen Psychotherapeuten?