Psychische Erkrankungen können sich auch chronisch entwickeln. Manchmal kann eine solche dauerhafte Erkrankung dazu führen, dass ein Mensch nur noch ein paar Stunden oder gar nicht mehr arbeiten kann. Wer nicht berufstätig ist, kann vielleicht auch seine Aufgaben in der Familie nicht mehr wahrnehmen.

Um Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu verhindern, dass die psychische Erkrankung zu dauerhaften Einschränkungen führt, können Psychotherapeut*innen dann eine „medizinische Rehabilitation“ verordnen.

Manchmal reicht auch eine längere Behandlung bei einer niedergelassenen Psychotherapeut*in nicht aus, um eine psychische Erkrankung entscheidend zu lindern. Die Beschwerden bleiben bestehen und schränken das tägliche Leben stark ein. Solche schweren und chronischen psychischen Erkrankungen können zum Beispiel dazu führen, dass Sie für lange Zeit nicht mehr arbeiten können. Dann kann es notwendig sein, dass Sie intensiver behandelt werden müssen. Dafür sind Krankenhäuser, aber auch Reha-Kliniken da.

Wenn Ihre Psychotherapeut*in feststellt, dass die Termine in ihrer Praxis nicht ausreichen, kann sie Ihnen eine medizinische Rehabilitation empfehlen. Sie wird Ihnen eine solche Rehabilitation insbesondere dann nahelegen, wenn Sie zum Beispiel aufgrund Ihrer psychischen Erkrankung schon mehrfach krankgeschrieben waren oder Sie wegen Ihrer Erkrankung über längere Zeit Ihre häuslichen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen und am gesellschaftlichen Leben nicht mehr teilnehmen können. Eine Reha kann zum Beispiel auch beantragt werden, wenn die Gefahr besteht, dass Sie auf Dauer nicht mehr arbeiten können, oder gar eine Frühverrentung droht. Eine solche Reha ist vor allem für Arbeitnehmer*innen gedacht („Reha vor Rente“). Den Antrag dafür müssen Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellen.

Eine medizinische Rehabilitation können aber auch all diejenigen erhalten, die nicht berufstätig sind. Auch Hausfrauen und Hausmänner oder Rentner*innen können eine Reha verordnet bekommen, ebenso wie psychisch kranke Kinder und Jugendliche. Bei erwachsenen Patient*innen  kann eine Reha ratsam sein, wenn eine psychische Erkrankung chronisch wird und sie ihre Aufgaben in der Familie nicht mehr wahrnehmen können. Sie kann auch verordnet werden, wenn eine Patient*in dadurch befähigt wird, mit einer chronischen Erkrankung besser am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Diese Reha wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Entscheidend ist, dass Sie in den vergangenen zwei Jahren weniger als sechs Monate abhängig beschäftigt waren. Dann ist nicht die Renten-, sondern die Krankenversicherung zuständig. Ihre Psychotherapeut*in kann eine solche Reha insbesondere bei langen psychischen Erkrankungen verordnen.

Für Eltern gibt es außerdem spezielle Mutter/Vater‑Kind‑Rehas. Sie sind für psychisch überlastete Mütter und Väter gedacht. Zu den psychischen Beschwerden, die eine solche Reha rechtfertigen, gehören zum Beispiel Erschöpfungssyndrom, Anpassungsstörung, Unruhe- und Angstgefühl, depressive Verstimmung, Schlafstörung oder chronischer Kopfschmerz. Die Kinder dieser Mütter oder Väter können in der Regel bis zum Alter von zwölf Jahren mitfahren. Die Krankenkassen bieten diese Reha-Leistung normalerweise als „Mutter/Vater‑Kind‑Kuren“ an. Sie gehören zu ihren Pflichtleistungen. Eine Reha gemeinsam mit dem Kind ist insbesondere empfehlenswert, wenn die Beziehung zwischen Mutter/Vater und Kind dadurch gestärkt werden kann.

Während dieser medizinischen Rehabilitation erhalten Sie insbesondere psychotherapeutische Einzel- und Gruppentherapie, aber auch eine ärztliche Behandlung Ihrer Erkrankung. Weitere typische Bestandteile des Behandlungsprogramms, die Sie bei Bedarf erhalten, sind Physiotherapie, Ergotherapie, Sozialberatung, Schulungen zum Gesundheitsverhalten sowie Leistungen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Medizinische Rehabilitation wird bisher überwiegend in Kliniken angeboten. Zunehmend gibt es aber auch ganztägige ambulante Angebote, bei denen Sie zu Hause übernachten können.

  • allgemeine psychosomatische Rehabilitation für Erwachsene,
  • allgemeine psychosomatische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche,
  • spezielle Rehabilitation für Menschen, die chronisch zum Beispiel an Psychosen, schweren manisch-depressiven Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen leiden,
  • spezielle Rehabilitation für Menschen mit Suchterkrankungen, zum Beispiel bei Alkohol‑, Medikamenten‑ oder Drogenabhängigkeit,
  • spezielle Mutter/Vater-Kind-Kuren.
Die Behandlung im Krankenhaus