Was wird besprochen?

In der psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Psychotherapeut*in mit Ihnen insbesondere, welche psychischen Beschwerden Sie haben, wie diese einzuschätzen sind und ob Sie deshalb eine Behandlung benötigen. Die Psychotherapeut*in fragt Sie, welche Schwierigkeiten und Beschwerden Sie haben, wie lange Sie diese schon haben, wie sie sich im Alltag bemerkbar machen und was Sie bisher unternommen haben, um wieder besser zurechtzukommen. Viele Psychotherapeut*innen setzen in diesen ersten Gesprächen auch Fragebögen und psychologische Testverfahren ein.

Wie viele Termine sind möglich?

Insgesamt kann die Psychotherapeut*in mit jeder Patient*in bis zu sechs Termine à 25 Minuten in ihrer Sprechstunde vereinbaren. Sie kann aber mehrere dieser 25-Minuten-Einheiten zusammenlegen. Manchmal wird sie Ihnen schon für das erste Gespräch einen 50-Minuten-Termin vorschlagen. Bei Kindern und Jugendlichen und Menschen mit geistiger Behinderung können mit jeder Patient*in bis zu zehn Termine à 25 Minuten in der Sprechstunde durchgeführt werden. Dabei können sich Eltern auch bis zu 100 Minuten ohne ihr Kind beraten lassen.

Vor jeder Behandlung in die Sprechstunde

Jede Patient*in muss zuerst in der Sprechstunde ein erstes Gespräch mit einer Psychotherapeut*in geführt haben, bevor sie eine Behandlung beginnen kann. Dieses Gespräch muss mindestens 50 Minuten gedauert haben. Eine Ausnahme hiervon sind Patient*innen, die in den letzten zwölf Monaten wegen einer psychischen Erkrankung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik behandelt worden sind.

In der psychotherapeutischen Sprechstunde können sich Menschen mit psychischen Beschwerden kurzfristig untersuchen und beraten lassen. Sie erfahren zum Beispiel:

  • Wie sind meine psychischen Beschwerden einzuschätzen?
  • Was kann ich selbst tun, damit es mir psychisch wieder besser geht?
  • Welche weitere Beratung kann ich nutzen?
  • Ist eine Selbsthilfegruppe ratsam?
  • Brauche ich eine Behandlung, weil ich an einer psychischen Erkrankung leide?
  • Welche Behandlung ist geeignet?
  • Benötige ich besonders schnell Hilfe und deshalb eine Akuttherapie?
  • Bin ich weiter arbeitsfähig?
  • Ist meine Erwerbsfähigkeit gefährdet?
  • Ist eine Einzel- oder Gruppentherapie besser für mich geeignet?
  • Sollte ich auch eine Fachärzt*in konsultieren, damit sie mir zusätzlich Medikamente verordnet?
  • Ist meine Erkrankung so schwer, dass ich in einem Krankenhaus behandelt werden sollte?

Um möglichst schnell einen Termin zu bekommen, können Sie, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, auch die „Terminservicestellen“ der Kassenärztlichen Vereinigungen nutzen. In allen Bundesländern verfügen die Kassenärztlichen Vereinigungen über eine eigene Terminservicestelle, in Nordrhein-Westfalen sind dies die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.

Die Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigung muss Ihnen, so der gesetzliche Auftrag, innerhalb einer Woche eine Psychotherapeut*in nennen, die einen Termin in ihrer Sprechstunde frei hat. Dieser Termin muss jedoch nicht auch schon innerhalb dieser Woche liegen. Auf das erste Gespräch bei der vermittelten Psychotherapeut*in müssen Sie eventuell bis zu weiteren vier Wochen warten. Diese 4-Wochen-Frist beginnt eine Woche nachdem Sie bei der Terminvermittlung angefragt haben. Wenn Sie beispielsweise an einem Mittwoch angerufen haben, hat die Servicestelle bis zum nächsten Mittwoch Zeit, um Ihnen einen Termin für ein erstes Gespräch zu nennen, und dieses Gespräch kann nochmals bis zu vier Wochen später liegen.

Sie haben dabei keinen Anspruch, eine bestimmte Psychotherapeut*in vermittelt zu bekommen. Der Termin muss auch nicht in Ihren Terminkalender passen. Außerdem müssen Sie einen längeren Weg hinnehmen. Für den Weg dürfen Sie bis zu 30 Minuten länger mit öffentlichen Bahnen und Bussen benötigen als zur nächstgelegenen Praxis. Wenn Sie einen vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, soll Ihnen noch ein weiterer Termin angeboten werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie der Terminvermittlung möglichst umgehend mitteilen, dass Sie zu dem vorgeschlagenen Termin nicht können. Danach haben Sie keinen Anspruch mehr, einen Termin von der Terminservicestelle vermittelt zu bekommen.

Wenn eine Behandlung notwendig ist

Falls Sie psychisch krank sind, wird die Psychotherapeut*in Ihnen die Erkrankung erklären und Ihnen erläutern, welche Behandlung dafür geeignet ist. Sie wird Sie darüber informieren, ob zum Beispiel neben einer Psychotherapie auch Medikamente notwendig sind und wie lange die Behandlung voraussichtlich dauert. Diese Informationen erhalten Sie auch schriftlich in einem Formblatt, der „Individuellen Patienteninformation“. Die Behandlung kann nicht immer bei derjenigen Psychotherapeut*in stattfinden, bei der Sie in der Sprechstunde waren. Es kann sein, dass diese momentan keinen Behandlungsplatz frei hat. Manchmal müssen Sie sich deshalb für die Therapie eine andere Psychotherapeut*in suchen.

Auch wenn keine Behandlung notwendig ist, kann es durchaus empfehlenswert sein, etwas zu unternehmen, damit sich aus Ihren psychischen Beschwerden keine Krankheit entwickelt. Dafür gibt es „Präventionsangebote“, mit denen sich Erkrankungen vorbeugen lassen. In diesen Kursen können Sie beispielsweise lernen, beruflichen Stress besser abzubauen oder private Konflikte anders zu lösen, aber auch weniger Alkohol zu trinken oder mit dem Rauchen aufzuhören.

Eine Psychotherapeut*in kann Ihnen ein solches Präventionsangebot der Krankenkassen empfehlen. Die Kassen bieten auf ihren Internetseiten spezielle Suchen für Präventionskurse an. Auch Ihre Psychotherapeut*in kann Sie dabei beraten. Einer Krankheit vorzubeugen, ist in jedem Fall besser, als sie später behandeln zu müssen.

Wenn Sie nicht psychisch krank sind, Sie aber familiäre Probleme belasten, kann auch ein Gespräch bei einer Ehe- oder Familienberatung hilfreich sein. Diese Angebote der Beratungsstellen sind in der Regel kostenfrei. Jede*, der ihre Alltagskonflikte über den Kopf wachsen, kann sie nutzen.

Die Diagnose

Vor der Behandlung stellt die Psychotherapeut*in eine Diagnose. Sie stellt fest, welche Krankheit Sie haben, zum Beispiel „Depressive Episode“, „Soziale Phobie“, „Anorexie“ oder „Posttraumatische Belastungsstörung“. Diese Bezeichnungen für psychische Erkrankungen sind nicht immer verständlich. Lassen Sie sich von Ihrer Psychotherapeut*in die Diagnose in einfachen Worten erklären. Informationen zu einzelnen psychischen Erkrankungen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundespsychotherapeutenkammer unter der Rubrik „Patient*innen“.

Die Bezeichnungen müssen aus einer Liste anerkannter Krankheiten stammen, auf die sich weltweit Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen verständigt haben. Diese Liste nennt sich „Internationale Klassifikation der Erkrankungen“, kurz ICD. Zurzeit gilt deren zehnte Version, also die ICD-10. Die ICD-10 ist die international gültige Beschreibung aller körperlichen sowie psychischen Krankheiten und ihrer Symptome. Sie wurde von der Weltgesundheitsorganisation erarbeitet und ist in Deutschland verbindlich.

Behandlungsleitlinien

Bei vielen psychischen Erkrankungen gibt es „Leitlinien“ für Diagnose und Behandlung. Diese sind Empfehlungen, an denen sich Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen orientieren sollen. Sie beruhen auf dem besten Wissen, das zum Zeitpunkt, zu dem sie erstellt worden sind, verfügbar war. Leitlinien empfehlen insbesondere, welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt und wann eher eine Psychotherapie oder Medikamente ratsam sind oder ob beides zusammen am besten wirkt.

Eine der anerkannten Leitlinien gibt es beispielsweise für Depressionen. Sie nennt sich „Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression“ und empfiehltgrundsätzlich:

  • bei einer leichten Depression: zunächst Beratung und unterstützende Gespräche; bleibt eine Besserung aus, Psychotherapie,
  • bei einer mittelschweren Depression: entweder Psychotherapie oder Medikamente,
  • bei einer schweren Depression: sowohl Psychotherapie als auch Medikamente.

Die gesamte Leitlinie ist für Patient*innen in eine allgemein verständliche Sprache übersetzt worden und im Internet zu finden unter www.patienten-information.de.

Leitlinien gibt es unter anderem auch für Angststörungen, Essstörungen, bipolare Störungen und verschiedene Suchterkrankungen (Alkohol, Tabak, Crystal Meth). Zu einigen dieser Leitlinien gibt es auch verständliche Patientenversionen.

Je nach psychischer Erkrankung und persönlicher Neigung kann es auch sinnvoll sein, eine Selbsthilfegruppe zu besuchen. In Selbsthilfegruppen tauschen sich Menschen aus, die unter der gleichen Krankheit leiden oder mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben, und helfen sich gegenseitig. Sie sind eine weitere Möglichkeit, die eigenen Probleme selbst in die Hand zu nehmen und dafür eine Lösung zu suchen. Eine der wichtigsten Erfahrungen in einer Selbsthilfegruppe ist es zu merken, dass es noch viele andere Menschen gibt, die mit den gleichen Schwierigkeiten kämpfen wie man selbst.

Auch Angehörige von psychisch kranken Menschen nutzen einen solchen Austausch. Informationen über Selbsthilfegruppen finden Sie auf der Internetseite der „Nationalen Kontakt- und Informationsstelle“ der Selbsthilfegruppen (www.nakos.de). Direkt auf der ersten Seite können Sie in einem Suchfeld beispielsweise „Depression“ und „Berlin“ eingeben und erhalten dann eine Liste von „Selbsthilfekontaktstellen“. Dort können Sie sich über die Angebote von Selbsthilfegruppen vor Ort beraten lassen.

Es steht fest:
Eine psychotherapeutische Behandlung ist ratsam

Eine Psychotherapeut*in hat in der Sprechstunde festgestellt, dass Sie psychisch krank sind und eine Behandlung benötigen. Häufig empfiehlt sie Ihnen dann eine „Richtlinienpsychotherapie“ (siehe „Was ist eine ‚Richtlinienpsychotherapie‘?“). Es kann sein, dass sie die Behandlung selbst übernimmt, es kann aber auch sein, dass sie keine zusätzlichen Patient*innen mehr behandeln kann und Sie sich eine andere Psychotherapeut*in suchen müssen.

Wartezeiten

Leider werden Sie nicht immer eine niedergelassene Psychotherapeut*in finden, die kurzfristig Ihre Behandlung übernehmen kann. Viele Psychotherapeut*innen haben Wartezeiten.

Kann die Psychotherapeut*in, bei der Sie in der Sprechstunde waren, die Behandlung nicht übernehmen, müssen Sie sich selbst eine andere suchen. Dafür sollten Sie zunächst bei den zugelassenen Psychotherapeut*innen in Ihrer Nähe nachfragen (siehe „Wie finde ich einen Psychotherapeuten?“). Schon beim ersten Telefonat sollten Sie mitteilen, dass Sie bereits in einer Sprechstunde waren und eine Empfehlung für eine Richtlinienpsychotherapie bekommen haben.

Was ist eine „Richtlinienpsychotherapie“?

In der Psychotherapie werden psychische Erkrankungen mit wissenschaftlich überprüften Behandlungsverfahren behandelt. Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei dürfen nur psychotherapeutische Verfahren angewendet werden, die vom „Gemeinsamen Bundesausschuss“ als wirksam anerkannt sind (siehe „Gemeinsamer Bundesausschuss“).

Die anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden stehen in der „Psychotherapie- Richtlinie“. Die Behandlung einer psychischen Erkrankung mit einem anerkannten Verfahren heißt deshalb auch „Richtlinienpsychotherapie“.

Dazu gehören derzeit, in der Reihenfolge, in der sie in der Praxis am häufigsten eingesetzt werden:

  • die Verhaltenstherapie,
  • die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
  • die Analytische Psychotherapie,
  • die Systemische Therapie bei Erwachsenen und
  • die Neuropsychologische Therapie bei Gehirnverletzungen.

Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen helfen Ihnen auch, eine „Richtlinienpsychotherapie“ zu bekommen, allerdings nur, wenn sie „dringend“ ist. Die Psychotherapeut*in muss Ihnen dafür in der Sprechstunde schriftlich bescheinigen, dass Ihre psychotherapeutische Behandlung dringend ist. Auch diese Empfehlung steht wiederum in der „Individuellen Patienteninformation“. Die Terminservicestellen suchen Ihnen eine Psychotherapeut*in, bei der Sie zunächst mit den Probesitzungen beginnen können.

Diese Stellen müssen versuchen, Ihnen innerhalb von vier Wochen einen ersten Termin in einer Richtlinienpsychotherapie zu vermitteln. Wenn Sie feststellen, dass Sie mit der Psychotherapeut*in nicht zurechtkommen, haben Sie das Recht, sich eine andere Psychotherapeut*in vermitteln zu lassen.

Kann die Terminservicestelle Ihnen keinen Termin bei einer niedergelassenen Psychotherapeut*in vermitteln, muss sie versuchen, Ihnen einen Termin in einer Krankenhausambulanz zu besorgen.

Die Behandlung in der Praxis
Die Akutbehandlung